Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

Das BMF hat ein Schreiben zu den Angaben von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU sowie den Änderungen des UStAE veröffentlicht.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder können für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Artikel 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden.
Die Änderungen des UStAE v. 1.10.2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben v. 8.8.2025 – III C 3 - S 7117-j/00008/006/043 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 13.8.2025), geändert worden ist, können dem Schreiben entnommen werden.
Wir behalten dennoch bei, alle notwendigen Formulierungen stets sowohl auf Deutsch als auch auf Dänisch auf unseren Rechnungen aufzuführen.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-09-17-ausstellung-rechnungen-amtssprachen-EU.pdf?__blob=publicationFile&v=3
