Dänemark: Änderung der Besteuerung von Aktienbezügen für Mitarbeiter

10.09.2025

Unternehmen, die 2016 oder später gegründet wurden, können ihren Mitarbeitern im nächsten Jahr Aktienbezüge zu günstigen Konditionen anbieten, sofern sie nicht mehr als 150 Mitarbeiter beschäftigen und ihr Umsatz oder ihre Bilanzsumme 200 Millionen DKK nicht übersteigt.

Es gibt zwei Modelle für die Besteuerung von Aktienbezügen. Das eine gilt unter anderem für Regelungen, bei denen den Mitarbeitern zugesagt wird, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl von Aktien kostenlos erhalten. In solchen Fällen werden die Mitarbeiter in dem Jahr, in dem die Aktien ausgehändigt werden, mit dem Wert dieser Aktien besteuert. Die Besteuerung erfolgt als Lohneinkommen, d. h. mit einem Grenzsteuersatz von bis zu ca. 57 %. Werden die Aktien behalten, erfolgt eine erneute Besteuerung, wenn diese verkauft werden.

Nach dem zweiten Modell, das für die sogenannten 7-P-Modelle gilt, erfolgt die Besteuerung erst an dem Tag, an dem die Aktien verkauft werden, und zwar als Aktieneinkommen. Das heißt, mit einem Pauschalsteuersatz von entweder 27 % oder 42 %. Dieses Modell gibt es in drei Varianten, nach denen der Wert des Aktiengehalts bis zu 10 %, 20 % oder 50 % des Jahresgehalts des Mitarbeiters betragen kann. Letzteres richtet sich an Start-ups und wird daher durch Anforderungen an die Größe und das Alter des Unternehmens usw. ergänzt.

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