
Förderung der E-Mobilität
10.06.2025

Die Bundesregierung plant eine beschleunigte Abschreibung der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge.
Staffelsätze:
- Im Jahr der Anschaffung 75 Prozent
- im Folgejahr 10 Prozent
- in den beiden darauf folgenden Jahren je 5 Prozent
- im vierten Folgejahr 3 Prozent sowie
- im fünften Folgejahr 2 Prozent
Update:
Die Abschreibung gilt nicht nur für PKW, sondern auch für Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse , sofern rein elektrisch betrieben.
Die Abschreibung gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028.
