Förderung der E-Mobilität

10.06.2025

Die Bundesregierung plant eine beschleunigte Abschreibung der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge.

Staffelsätze:

  • Im Jahr der Anschaffung 75 Prozent
  • im Folgejahr 10 Prozent
  • in den beiden darauf folgenden Jahren je 5 Prozent
  • im vierten Folgejahr 3 Prozent sowie
  • im fünften Folgejahr 2 Prozent

Update: 

Die Abschreibung gilt nicht nur für PKW, sondern auch für Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse , sofern rein elektrisch betrieben.

Die Abschreibung gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028.


Share