
Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Die Bundesregierung hat am 18.Juli 2025 den Entwurf des
"Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland"
durch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ergänzt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetzkönnen sieht neben der Senkung des Körperschaftssteuersatzes u.a. die Wiedereinführung einer Abschreibung von 30 Prozent pro Jahr für bewegliche WIrtschaftsgüter des Anlagevermögens vor.
Elektrofahrzeuge können zudem ebenfalls (befristet) degressiv abgeschrieben werden mit fallenden Staffelsätzen. Dies gilt nicht nur für PKW, sondern auch für Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse, sofern elektrisch betrieben. DIe Bemessungsgrundlage zur Steuerbegünstigung für E-Dienstwagen wird zudem auf 100.000 Euro angehoben.

