
Senkung der Körperschaftssteuer ab 2028
23.07.2025

Um die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften nachhaltig zu senken, wird die Körperschaftssteuer ab 2028 schrittweise reduziert.
- bis 2027: 15 Prozent
- 2028: 14 Prozent
- 2029: 13 Prozent
- 2030: 12 Prozent
- 2031: 11 Prozent
- ab 2032: 10 Prozent
Mit der steuerlichen Entlastung soll die Liquidität in den Unternehmen gesteigert werden. Zudem soll langfristige Planungssicherheit bezüglich der unternehmenssteuerlichen Rahmenbedingungen geschaffen und der Standort gestärkt werden.
