Senkung der Körperschaftssteuer ab 2028

23.07.2025

Um die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften nachhaltig zu senken, wird die Körperschaftssteuer ab 2028 schrittweise reduziert. 

  • bis 2027: 15 Prozent
  • 2028: 14 Prozent
  • 2029: 13 Prozent
  • 2030: 12 Prozent
  • 2031: 11 Prozent
  • ab 2032: 10 Prozent

Mit der steuerlichen Entlastung soll die Liquidität in den Unternehmen gesteigert werden. Zudem soll langfristige Planungssicherheit bezüglich der unternehmenssteuerlichen Rahmenbedingungen geschaffen und der Standort gestärkt werden.

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